Jeder Internet-Surfer kennt es, die meisten haben es sogar schon einmal selber getan (Schäm), Bilderklau im Internet. Besonders einfach geht die Suche nach passenden Abbildungen mit Hilfe einer Suchmaschine: Einfach den gewünschten Begriff eintippen, schon liefern Google & Co. zig Suchergebnisse inklusive der dazugehörigen Vorschaubildchen.
Eine pipi-feine Sache….
Dass auch im Internet das Gesetz regiert, musste Google nun schmerzlich feststellen. Der Künstler Thomas Horn mit seiner Comic-Figur „Psykoman“ hat das Unternehmen verklagt und auf sein Urheberrecht hingewiesen. Nun hat er diese Klage erfolgreich gewonnen, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Meiner Meinung löst dieses Urteil einen Lawineneffekt aus. Zumindest ist Herr Horn mit seinem PsykoMan durch diese Klage bzw. dank Google jetzt in aller Munde und somit bekannt geworden. Tja, gute Werbung….
Auf SEO-UNITED kann man das ganze Interview mit Herrn Horn nachlesen.



wenn er seine dateien schützen will, kann er das doch leicht unterbinden! ein bisschen suchen (googeln ;-)) und schon sind die bilder geschützt … aber klar, durch so eine klage erfährt aber vielleicht die anerkenntnis, die er vielleicht als künstler noch nicht hatte. ich hab jedenfalls von dem noch nie was gehört – bis zu seiner klage …
Twitter: nila_73
Ich bin ganz deiner Meinung. Habe mir das ganz Interview gelesen. Das Recht ist auf der Seite des Künstlers. Und es werden wohl jetzt noch mehrere Klagen folgen… Lawineneffekt.
Ich kannte den Künstler auch nicht. Darum meinte ich auch, er macht Eigenwerbung. Denn jetzt ist er in aller Munde